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Zweiter Korb des Urheberrechtsgesetzes in der Informationsgesellschaft

Im sogenannten Ersten Korb der Novellierung des Urheberrechts hat die Bundesregierung die verpflichtenden Bestimmungen der EU Richtlinie zum Urheberrecht in der Informationsgesellschaft umgesetzt. Das neue deutsche Urheberrecht ist am 13. September 2003 in Kraft getreten.

Die nicht verpflichtenden Bestimmungen der EU Richtlinie und andere offene Fragen wurden in eine zweite Gesetzgebungsrunde vertagt, die mit einem Symposion des Bundesministeriums der Justiz am 16. September 2003 in München begann.

Das Ministerium betreibt dabei ein sogenanntes kooperatives Gesetzgebungsverfahren. Es hat Vertreter von Verbänden, Institutionen und Experten in eine Arbeitsgruppe eingeladen und dieser einen Fragenkatalog vorgelegt, der bis zur Abschlußsitzung am 26. Mai diskutiert werden soll. Aus der Ergebnissen erarbeitet das BMJ dann den Referentenentwurf der neuen Novelle.

Vertreten sind Verbände der verschiedenen Zweige der Medien- und der Geräteindustrie, der Verwertungsgesellschaften, des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Verbraucherschutzverbände, der Bibliotheken, verschiedener Ministerien sowie akademische Experten aus Recht und Technik. Darunter befinden sich das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software (ifrOSS), die Deutsche Initiative für Netzwerkinformation (DINI) und ver.di. privatkopie.net ist in der Unterarbeitsgruppe Privatkopie vertreten durch Dr. Volker Grassmuck.

Die BMJ AG untergliedert sich in eine Hauptarbeitsgruppe mit elf Unterarbeitsgruppen. Die Hauptarbeitsgruppe wird das Ergebnis aller AGs zusammenstellen und beschäftigt sich selbst mit dem Thema Vergütungssysteme. Die Unterarbeitsgruppen beschäftigen sich mit § 87 Abs. 4, § 20 b, § 27 Bibliothekstantieme auch für andere Einrichtungen neben Bibliotheken, Schranken allgemein, der Privatkopie-Schranke, Auskunft des Providers, § 31 Abs. 4 unbekannte Nutzungsarten, Film, Ausstellungsvergütung und dem Goethegroschen.

Am 9. Februar 2004 fand unter dem Titel "Halbzeit bei der Novellierung des Urheberrechts (Korb II) – Was ist zu erwarten? Was kann und sollte noch verändert werden?" eine Diskussionsrunde statt, organisiert von der der Kanzlei Nörr Stiefenhofer Lutz, in Zusammenarbeit mit dem Erich Pommer Institut. Dort berichtete der zuständige Ministerialdirektor im BMJ, Dr. Elmar Hucko, erstmals offiziell über den Stand der Beratungen in der AG 2. Korb. Es diskutierten die in ihren Fraktionen zuständigen Bundestagsabgeordneten Dr. Günter Krings (CDU), Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) und Hans-Joachim Otto (FDP) und der Direktor des Max-Planck-Instituts für geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, Prof. Dr. Reto Hilty.
Siehe dazu den Bericht des Erich Pommer Institutes (Halbzeit bei der Novellierung des Urheberrechts (Korb II): Weitere Einschränkungen der digitalen Privatkopie wahrscheinlich), den des Instituts für Urheber- und Medienrecht München (Nebeneinander von Pauschalgeräteabgabe und Individualabrechnung. Ministerialdirektor Hucko teilt erste Beratungsergebnisse der Arbeitsgruppen zum »Urheberrecht - Zweiter Korb« mit) und Richard Sietmann in den Heise-News (Kein Alleinvertretungsanspruch für Digital Rights Management).



Stellungnahmen

Carsten Schulz, Stellungnahme des ifrOSS zu einem Auskunftsanspruch der Rechtsinhaber gegen-über Providern, 10.11.2003

Till Kreutzer, Dr. Till Jaeger und Carsten Schulz, Stellungnahme des ifrOSS zum Fragebogen des Bundesministeriums der Justiz zur weiteren Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft („2. Korb“), Hamburg - München, 30. Oktober 2003.

Forum der Rechteinhaber, Stellungnahme zum sog. „zweiten Korb“ einer Reform des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, Berlin 30. Oktober 2003.

Positionspapier der Deutschen Landesgruppe der IFPI eV und des Bundesverbandes der Phonographischen Wirtschaft eV zum so genannten „Zweiten Korb“ einer Urheberrechtsnovelle, Hamburg, 15. September 2003.


Weitere Ressourcen

Institut für Urheber- und Medienrecht: Urheberrecht in der Informationsgesellschaft — Zweiter Korb